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AGB

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen
dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und Frau Mag. Marie Salin.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des
Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Mag. Marie Salin ausdrücklich und schriftlich
anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote von Frau Mag. Marie Salin sind, sofern nichts anderes angegeben ist,
freibleibend und zwar sichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von Frau Mag. Marie Salin Änderungen gegenüber
dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht
unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Frau Mag. Marie Salin, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu
werden.
c) Frau Mag. Marie Salin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihr
erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Frau Mag. Marie Salin kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte
heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge
erteilen. Frau Mag. Marie Salin ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser
Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen,
dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) Frau Mag. Marie Salin kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte
als Unterauftragnehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von Salin

Consulting Aufträge erteilen. Mag. Marie Salin ist jedoch
verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen,
wenn er beabsichtigt, Aufträge durch einen
Unterauftragnehmer durchführen zu lassen und dem
Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser
Auftragserteilung an den Unterauftragnehmer binnen einer
Woche zu widersprechen; in diesem Fall ist
Frau Mag. Marie Salin zum Vertragsrücktritt berechtigt.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen
erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab
Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf
Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von Frau Mag. Marie Salin innerhalb
angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel des für die Durchführung der
Leistung vereinbarten Leistungszeitraums betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf
Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Frau Mag. Marie Salin hat ihre Leistungen mit der von ihr als Fachmann zu
erwartender Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
d) Hat Frau Mag. Marie Salin in Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten dem
Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des
dadurch verursachten Schadens –
wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
– bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro:
höchstens 3.000.000,00 Euro;
Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist auch bei grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von Frau Mag. Marie Salin mit einer Leistung ist ein Rücktritt des
Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist
mittels eingeschriebenen Briefs zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten
Mitwirkungstätigkeit, welcher die Durchführung des Auftrages durch Frau Mag. Marie
Salin unmöglich macht oder erheblichv behindert, ist Frau Mag. Marie Salin zum
Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist Frau Mag. Marie Salin zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sich Frau Mag.
Marie Salin den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar vor, ebenso bei
unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei
berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Frau Mag. Marie Salin
erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht
enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grund auch immer,
ist unzulässig.
d) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge
binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung auf das von Frau Mag. Marie Salin genannte
Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall eines
Zahlungsverzuges ist Frau Mag. Marie Salin berechtigt, Zinsen in Höhe von 9,2 % per
anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu verrechnen.
Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten werden gesondert mit EUR 0,50 pro km verrechnet
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von Frau Mag. Marie Salin.
8.) Geheimhaltung
a) Mag. Marie Salin ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten
Informationen verpflichtet.
b) Mag. Marie Salin ist auch zur Geheimhaltung seiner Beratungs- oder
Schulungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser
Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist
Frau Mag. Marie Salin berechtigt, Informationen über das vertragsgegenständliche
Projekt zu Werbezwecken (z.B. Referenzen) zu veröffentlichen, ausgenommen davon
sind geheimhaltungspflichtige Informationen, sofern vertraglich nichts anderes
vereinbart ist.
9.) Schutz der Dokumente
a) Frau Mag. Marie Salin behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm
erstellten Unterlagen (z.B. aber nicht begrenzt auf Organisations-, Prozessdokumente
sowie technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung,
öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur

mit ausdrücklicher Zustimmung von Frau Mag. Marie Salin
zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei
Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende
Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet
werden.
c) Frau Mag. Marie Salin ist berechtigt, der Auftraggeber
verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen
über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung)
von Salin - Consulting anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen
hat Frau Mag. Marie Salin Anspruch auf ein Pönale in Höhe des doppelten
angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung
eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese
Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der
Auftraggeber nicht die Unterlagen von Frau Mag. Marie Salin genutzt hat, obliegt dem
Auftraggeber.
10.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und Frau Mag. Marie Salin kommt
ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichts am Sitz von Salin - Consulting vereinbart.

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